Der Beruf des Tierheilpraktikers ist gesetzlich nicht geregelt und die Berufsbezeichnung nicht geschützt. Die Ausbildung unterliegt keinen gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Der Tierheilpraktiker muss zur Niederlassung keine (staatlich) anerkannte Prüfung ablegen oder eine Ausbildung nachweisen. Aus diesem Grund gibt es kein allgemeingültiges, schulunabhängiges Informationsmaterial zur Berufsausbildung. In der rechts stehenden Infobox finden Sie einige Informationen zum Berufsbild.
Eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker / Tierhomöopathen / Tierpsychologen eignet sich nicht zum "Erst"-Beruf.
Bitte beachten Sie, dass Ausbildung i. d. R. im Bereich Praxismanagement unzureichend ist. Soweit keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse aus vorangegangener Berufstätigkeit mitgebracht werden, ist eine zusätzliche Weiterbildung in diesem Bereich empfehlenswert.
Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker wird ausschließlich von privaten Schulen (Ausbildungsstätten) durchgeführt, die es hauptsächlich in den größeren Städten Deutschlands gibt. Adressen entnehmen Sie bitte der Liste uns bekannter Schulen . Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn legen die einzelnen Schulen selber fest, ebenso die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskosten. Lassen Sie sich bitte von den Schulen Ihrer Wahl Informationsmaterial schicken.
Eine Ausbildung zum Human-Heilpraktiker ist nicht Voraussetzung zur Ausübung des Tierheilpraktikerberufes, es gibt auch keine Ausbildung zum Beruf des staatlich anerkannten Tierheilpraktikers.
Sie müssen für eine solide Ausbildung eine Dauer von ca. 2 Jahren mit durchschnittlich 1 bis 2 Wochenendvorlesungen pro Monat (Wochenendausbildung) ansetzen, die angebotene Stundenzahl sollte möglichst hoch sein. Die Kosten der Ausbildung werden relativ hoch sein (5000 Euro u. m.). Da die Anzahl der Ausbildungsstunden zwischen den einzelnen Ausbildungsinstituten erheblich differiert, errechnen Sie für einen realistischen Kostenvergleich den Preis einer einzelnen Stunde. Achten Sie bei der Auswahl der Ausbildungsstätte auch auf die Qualifikation der Dozenten. Eine gute Ausbildung soll eine hohe Stundenzahl in Anatomie, Physiologie und Pathologie enthalten. Weiter soll die Ausbildung die Grundlagen in den gängigen Naturheilverfahren vermitteln und ausreichend Praktika beinhalten. Als Beurteilungsgrundlage kann z. B. hier das Curriculum Tierheilpraktiker-Ausbildung der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. herangezogen werden. Eine Weiterbildung nach Schulabschluss ist in einigen Therapieverfahren allerdings unumgänglich.
Bei den angebotenen Fernstudien-Lehrgängen beachten Sie bitte, dass Sie i. d. R. selbst für eine ausreichende praktische Ausbildung sorgen müssen.
Als fertig ausgebildeter Tierheilpraktiker üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, es gibt i. d. R. keine Angestelltenverhältnisse. Sie unterliegen unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen (AMG, Tierschutzgesetz, Seuchenrecht, BGB, ...), die Ihnen in der Ausübung dieses Berufes enge Grenzen setzen.
Rechnen Sie mit einer Anlaufzeit für die Praxis von mindestens 2 - 3 Jahren.
Bei der Aufnahme in einen Mitgliedsverband der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V. müssen Sie eine vor dem Verband abgelegte oder eine vom Verband anerkannte Prüfung nachweisen, um als praktizierendes Mitglied aufgenommen werden zu können.
Die Prüfung wird aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil sowie einer Facharbeit bestehen. Besteht Interesse an einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband, ist es angeraten sich vor Ausbildungsbeginn oder spätestens vor der Abschlussprüfung über die Aufnahmebedingungen des favorisierten Berufsverbandes zu informieren.