I Ausbildung zum Beruf Tierheilpraktiker/-in

1. Der Tierheilpraktiker - ein kurzes Profil

Der Beruf des Tierheilpraktikers in Deutschland traditionell verankert. Die Methoden eines Tierheilpraktikers ergänzen oder ersetzen das schulmedizinische Therapieangebot. Der Beruf ist gesetzlich nicht geregelt und die Berufsbezeichnung "Tierheilpraktiker" nicht geschützt.

Als Fachmann im Bereich der komplementären und alternativen Medizin ist der Tierheilpraktiker Erstanlaufstelle und Partner bei Folgebehandlungen. Mit unterschiedlichen Methoden dieses medizinischen Sektors und den Beratungsleistungen in diesem Bereich können Tierheilpraktiker auch einen großen Bereich der gesundheitlichen Vorsorge bei Tieren abdecken. Die eigenen fachlichen Kompetenzen müssen dabei allerdings bekannt sein und berücksichtigt werden. Ggf. müssen Patienten zu weiterführender Diagnostik oder Therapien an Tierärzte, Kliniken oder andere geeignete Fachpersonen überwiesen werden.

Geltenden nationale und auch EU-weit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen beachtet werden. Das erfordert eine genaue Kenntnis dieser Rahmenbedingungen.

Weitere Informationen zum Berufsbild erhalten Sie unter folgendem Link:

Berufsbild Tierheilpraktiker

2. Ausbildung und Ausbildungswege

Auch die Ausbildung unterliegt keinen gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Es gibt auch keine Ausbildung zum Beruf eines "staatlich anerkannten Tierheilpraktikers". Der Tierheilpraktiker muss zur Niederlassung keine (staatlich) anerkannte Prüfung ablegen oder eine Ausbildung nachweisen können. Aus diesem Grund gibt es kein allgemeingültiges, schulunabhängiges Informationsmaterial zur Berufsausbildung..

Die Ausbildung zum Tierheilpraktiker wird ausschließlich von privaten Schulen (Ausbildungsstätten) durchgeführt, die es hauptsächlich in den größeren Städten Deutschlands gibt. Mögliche Adressen entnehmen Sie der folgenden Schulliste

Schulliste

Voraussetzungen für den Ausbildungsbeginn legen die einzelnen Schulen fest, ebenso die Ausbildungsinhalte und Ausbildungskosten. Lassen Sie sich von den Schulen Ihrer Wahl Informationsmaterial schicken. Eine Ausbildung zum Human-Heilpraktiker ist nicht Voraussetzung zur Ausübung des Tierheilpraktikerberufes.

Für eine solide Ausbildung sollten Sie eine Dauer von ca. 2 Jahren mit durchschnittlich 1 bis 2 Wochenendvorlesungen pro Monat (Wochenendausbildung) ansetzen, die angebotene Stundenzahl sollte möglichst hoch sein. Unterschätzen Sie nicht den Lernaufwand zum Nachbereiten der Ausbildungsblöcke oder auch vor der Prüfung.

Die Kosten einer Ausbildung belaufen sich i.d.R. auf mindestens 5.000 €. Hinzu kommen Kosten für etwaige Zusatzausbildungen, Bücher usw. Da die Anzahl der Ausbildungsstunden zwischen den einzelnen Ausbildungsinstituten erheblich differiert, errechnen Sie für einen realistischen Kostenvergleich den Preis einer einzelnen Stunde. Achten Sie bei der Auswahl der Ausbildungsstätte auch auf die Qualifikation der Dozenten. Eine gute Ausbildung sollte eine hohe Stundenzahl in Anatomie, Physiologie und Pathologie enthalten. Weiter soll die Ausbildung die Grundlagen in den gängigen Naturheilverfahren vermitteln und ausreichend Praktika beinhalten. Bei den angebotenen Fernstudien-Lehrgängen beachten Sie bitte, dass Sie i. d. R. selbst für eine ausreichende praktische Ausbildung sorgen müssen. Als Beurteilungsgrundlage kann z. B. hier das Curriculum Tierheilpraktiker-Ausbildung der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V. herangezogen werden. Eine Weiterbildung nach Schulabschluss ist in einigen Therapieverfahren allerdings unumgänglich.

Als fertig ausgebildeter Tierheilpraktiker üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, es gibt i. d. R. keine Angestelltenverhältnisse. Sie unterliegen unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen (Arzneimittelgesetz, Tierschutzgesetz, Seuchenrecht, BGB, Steuer, DSGVO u.v.m.), die Ihnen in der Ausübung dieses Berufes enge Grenzen setzen. Sie tragen für Ihre Praxis die volle rechtliche wie auch finanzielle Verantwortung.

Rechnen Sie mit einer Anlaufzeit für Ihre Praxis von mindestens 2 - 3 Jahren.

Für die Aufnahme als praktizierendes Mitglied in einen Mitgliedsverband der Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände e.V. müssen Sie eine vor dem Verband abgelegte oder eine vom Verband anerkannte Prüfung nachweisen.

Die Prüfung wird aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil sowie einer Facharbeit bestehen. Besteht Interesse an einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband, ist es angeraten sich vor Ausbildungsbeginn oder spätestens vor der Abschlussprüfung über die Aufnahmebedingungen des favorisierten Berufsverbandes zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildung im Bereich Praxismanagement/Betriebswirtschaft/Recht/Marketing i. d. R. unzureichend ist. Soweit Sie keine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse aus vorangegangener Berufstätigkeit mitbringen, ist eine zusätzliche Weiterbildung in diesem Bereich sehr empfehlenswert.

Eine Ausbildung zum Tierheilpraktiker/ Tierhomöopathen/ Tierpsychologen eignet aus heutiger Sicht sich aus nicht zum "Erst"-Beruf.

Die meisten THP führen Ihre Praxis im Nebenerwerb, auch um das finanzielle Risiko besser tragen zu können.

II Weiterbildung

Wo kann ich mich als THP weiterbilden?

Wir werden häufiger gefragt, wer solide Aus- bzw. Fortbildungen für Tierheilpraktiker/ Tiertherapeuten anbietet.

Hier finden Sie eine Auswahl an Angeboten u.a. im Bereich TCM (Akupunktur, Chin. Kräutertherapie) , Homöopathie, Praxisseminare  u.ä. 

> Daneben bieten auch die verschiedenen Schulen ein umfangreiches Weiterbildungsangebot an: Schulliste

> Auch die Partnerverbände unter der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker-Verbände e.V., kthp, bieten teil Weiterbildungen an. Diese Können sie auch der jeweiligen Homepage des Verbandes finden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Veranstalter: