Darüber freuen wir uns, aber ...
wir setzen bei unseren praktizierenden Mitgliedern eine bestandene Kenntnisüberprüfung
gemäß unseren Prüfungsrichtlinien voraus.
Praktizierende Tierheilpraktiker, die eine Mitgliedschaft in unserem Verband beantragen, müssen eine entsprechende Kenntnisüberprüfung nachweisen oder eine Kenntnisüberprüfung vor unserem Verband ablegen.
Mitglieder, die ihre Ausbildung beendet haben und eine Praxis eröffnen, müssen entsprechend eine Kenntnisüberprüfung ablegen.
Ihre Vorteile
Als Mitglied des VfT e.V. erhalten Sie
Als Mitglied haben Sie im VfT e.V. satzungsgemäß das Recht über ihre Stimme auf den jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen und den im zweijährigen Abstand stattfindenden Vorstandswahlen die Arbeit des VfT e.V. direkt mit zu bestimmen. Sie können so effektiv etwas für die Erhaltung und Verbesserung unseres Berufsstandes tun.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt zur Zeit 100,-- €
und ist bei Eintritt in den VfT e.V. bis zum 30.06. eines Jahres für
das laufende Kalenderjahr gesamt und bei Eintritt ab 01.07. eines Jahres
als halber Jahresbeitrag zu entrichten.
Bei Fragen hierzu setzten Sie sich mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung.
VfT-Mitgliedschaft
Antrag
Mitgliedschaft